Bulgarien und die gemeinsame Visapolitik der Europäischen Union
Seit dem 1. Januar 2007 wendet die Republik Bulgarien die gemeinsame Visapolitik der Europäischen Union gemäß den Bestimmungen des Beitrittsvertrags an.
Gemäß Artikel 4 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens sind die in Anhang II dieser Akte aufgeführten Bestimmungen des Schengen-Besitzstands für die Republik Bulgarien ab dem Tag des Beitritts (1. Januar 2007) verbindlich und in der Republik Bulgarien anwendbar. Die übrigen Bestimmungen gelten ab dem Tag der Entscheidung des Rates über den Beitritt Bulgariens zum Schengen-Raum.
Bulgarien und der Schengen-Raum
Der Beitritt zum Schengen-Raum ist eine der wichtigsten nationalen Prioritäten unseres Landes. Die bulgarische Regierung setzt sich mit großem Engagement für die Erfüllung einer der wichtigsten nationalen Prioritäten ein – den Beitritt Bulgariens zum Schengen-Raum. Zu diesem Zweck wurde auf politischer und fachlicher Ebene eine gut funktionierende Koordinierung zwischen Ministerien und Institutionen etabliert.
Die Bemühungen im Vorbereitungsprozess konzentrierten sich auf die Einhaltung der hohen Schengen-Standards und die Sicherung zuverlässiger Außengrenzen.
Um die Schengen-Kriterien zu erfüllen, hat Bulgarien alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um das nationale Recht umgehend an das europäische Recht anzugleichen, unsere internationale Vertragsbasis zu aktualisieren, die entsprechende hochmoderne technische Ausrüstung und Infrastruktur bereitzustellen und die Verwaltungskapazitäten zu stärken. Dabei orientiert sich unser Land an den bewährten Verfahren der EU-Mitgliedstaaten.
Derzeit stellt Bulgarien ausschließlich nationale Visa aus. Diese berechtigen nicht zur Einreise in den Schengen-Raum.
Visumfreiheit für Inhaber von Schengen-Visa für Aufenthalte bis zu 90 Tagen
Mit Regierungsbeschluss des Ministerrats der Republik Bulgarien vom 12. April 2023 (verkündet als Regierungsbeschluss Nr. 36 von 2023) wurden Änderungen und Ergänzungen des Beschlusses Nr. 459 von 2014 zur Genehmigung der Anwendung des Beschlusses Nr. 565/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 48 von 2012 vorgenommen.
Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Republik Bulgarien ohne bulgarisches Visum Typ C
Ab dem 21. April 2023 haben Inhaber der folgenden Dokumente das Recht, in das Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien einzureisen und sich dort aufzuhalten, ohne ein bulgarisches Visum Typ C für den Transitaufenthalt oder geplante Aufenthalt:
- „Einheitliches Visum“ im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 des Visakodex, gültig für zwei oder mehrere Einreisen, nach Verwendung des Visums in einem Land, das den Schengen-Besitzstand vollständig anwendet;
- „Visum für einen längerfristigen Aufenthalt“ im Sinne von Artikel 18 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und nach Verwendung des Visums in dem Land, das das Visum ausgestellt hat;
- „Aufenthaltstitel“ gemäß Artikel 2 Absatz 16 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex);
- „Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit“ gemäß Artikel 25 Absatz 2. 3 des Visakodexes, gültig für zwei oder mehrere Einreisen und nach Verwendung des Visums in einem Land, das den Schengen-Besitzstand vollständig anwendet;
- Nationales Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt oder nationales Visum für einen längerfristigen Aufenthalt, ausgestellt von Zypern oder Rumänien gemäß der einheitlichen Visagestaltung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 des Rates vom 29. Mai 1995, gültig für zwei oder mehrere Einreisen und nach Verwendung dieser Dokumente für die Einreise in das ausstellende Land; oder eine Aufenthaltserlaubnis, die von Zypern oder Rumänien gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 ausgestellt wurde, sofern Visa und Aufenthaltserlaubnisse nicht auf Reisedokumenten angebracht sind, die diese Mitgliedstaaten nicht anerkennen, oder auf Reisedokumenten, die von einem Drittstaat ausgestellt wurden, mit dem sie keine diplomatischen Beziehungen unterhalten.
- Nationales Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt, nationales Visum für einen längerfristigen Aufenthalt oder eine Aufenthaltserlaubnis der Republik Kroatien bis zum 31. Dezember 2022 oder bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit.
Visumfreiheit für Inhaber gültiger Visa und Aufenthaltserlaubnisse Rumäniens und Zyperns
Die Republik Bulgarien erkennt die folgenden Dokumente als ihren nationalen Visa für die Durchreise oder einen geplanten Aufenthalt in ihrem Hoheitsgebiet von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen gleichwertig an:
Nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt oder nationale Visa für einen längerfristigen Aufenthalt, ausgestellt von Zypern oder Rumänien gemäß Relevanz durch die Festlegung einer einheitlichen Visagestaltung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 des Rates vom 29. Mai 1995, die für zwei oder mehrere Einreisen gültig ist und nach deren Verwendung zur Einreise in das ausstellende Land berechtigt;
Von Zypern oder Rumänien ausgestellte Aufenthaltstitel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002, sofern Visa und Aufenthaltstitel nicht in Reisedokumenten dieser Mitgliedstaaten oder in Reisedokumenten eines Drittstaates ausgestellt sind, mit dem sie keine diplomatischen Beziehungen unterhalten.
Verordnung (EU) 2018/1806
Seit seinem Beitritt zur EU im Jahr 2007 wendet Bulgarien die Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 an, die durch die Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 kodifiziert wurde und die Liste der Drittländer enthält, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind.
Informationen zum Visumverfahren für Ausländer mit gewöhnlichen Reisepässen für einen Kurzaufenthalt (bis 90 Tage)
Informationen zum Visumverfahren für Ausländer mit Diplomaten- und Dienstpässen
Visaarten
- Visum A (für den Flughafentransit) – weitere Informationen
- Visum C (für einen Kurzaufenthalt zur Durchreise oder einen geplanten Aufenthalt) – weitere Informationen
- Visum D (für einen Langzeitaufenthalt) – weitere Informationen
Einreisevoraussetzungen
Ausländer können in die Republik Bulgarien einreisen, wenn sie im Besitz eines regulären ausländischen Reisedokuments oder eines gleichwertigen Dokuments sowie gegebenenfalls eines Visums sind.
Visaerteilung
Ausländische Staatsbürger, die ein bulgarisches Visum beantragen möchten, benötigen ein reguläres Reisedokument, das die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Die Gültigkeit endet mindestens drei Monate nach dem geplanten Ausreisedatum aus der Republik Bulgarien oder, bei Mehrfachreisen, nach dem letzten geplanten Ausreisedatum aus der Republik Bulgarien.
- Es muss mindestens zwei leere Seiten für Visumszwecke enthalten.
- Das Dokument wurde innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt.
Visa werden von den diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Republik Bulgarien ausgestellt.
Visumanträge
Visumanträge müssen frühestens drei Monate vor dem geplanten Reisedatum persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter eingereicht werden, mit Ausnahme humanitärer Fälle.
Visumanträge für Minderjährige oder Personen mit Behinderungen müssen von ihren gesetzlichen Vertretern oder ausdrücklich hierzu bevollmächtigten Personen eingereicht werden.
Visumanträge für Minderjährige oder Personen mit eingeschränkter Rechtsunfähigkeit sind von ihren gesetzlichen Vertretern, Bevollmächtigten oder ausdrücklich hierzu bevollmächtigten Personen einzureichen.
Visumantragsformular herunterladen
Anforderungen an das Ausfüllen von Visumanträgen
Alle Felder des Antrags sind leserlich und maschinengeschrieben auszufüllen. Die Namen sind in lateinischen Buchstaben (entsprechend der Schreibweise im Reisepass) einzutragen. Die übrigen Angaben sind in Englisch oder Bulgarisch zu machen. Der Antrag ist vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben. Familienangehörige von EU-Bürgern füllen nur die Felder des Visumantrags aus, die ihr Verwandtschaftsverhältnis angeben.
Obligatorisches persönliches Interview bei der Beantragung eines Visums vom Typ „D“
Bei der Beantragung eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt besteht keine Ausnahme von der Verpflichtung zum persönlichen Interview.
Mit dem Visumantrag einzureichende Unterlagen:
- Eine Fotokopie der ersten Seite des ausländischen Reisedokuments;
- Eine Fotokopie des letzten bulgarischen und Schengen-Visums oder des letzten Visums für Großbritannien und die USA, falls vorhanden;
- Ein Farbfoto im Format 3,5 cm x 4,5 cm vor hellem Hintergrund (dasselbe gilt für im Reisepass eingetragene Kinder) – ein Vollbild mit einem klaren, ausreichend großen Gesicht, das 70–80 % des Fotos einnimmt; die Augen dürfen nicht rot sein; nicht zulässig sind Fotos mit dunkler Brille; nicht professionelle Fotos oder aus Amateurbildern ausgeschnittene Fotos;
- Eine für die gesamte Dauer der Reise in den EU-Mitgliedsstaaten gültige Krankenversicherung, die alle Kosten für Rückführung sowie für dringende medizinische Versorgung und Notfallbehandlung im Krankenhaus für die im Visum angegebene Aufenthaltsdauer abdeckt. Die Versicherungssumme darf 30.000 Euro nicht unterschreiten.
- Fahrkarten (Original und Kopie) oder Buchungsbestätigung oder finanzielle Mittel.
- Kopie des Fahrzeugscheins für die Reise.
- Für minderjährige Kinder, die ohne ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten reisen, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Kopie der Geburtsurkunde.
- Original und Fotokopie einer notariell beglaubigten Vollmacht beider Elternteile/Erziehungsberechtigten oder eines Erziehungsberechtigten, in der sie erklären, dass ihr Kind ohne Begleitung reisen darf.
Folgende Personen sind von der Vorlage von Nachweisen für Lebensunterhalt, Unterkunft und Transport befreit:
- Familien- oder Haushaltsmitglieder von Bürgern der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
- Personen, die ein Visum für einen längeren Aufenthalt beantragen im Hinblick auf die Familienzusammenführung im Zusammenhang mit einem erworbenen Flüchtlingsstatus oder Asyl in der Republik Bulgarien – gemäß einer schriftlichen Entscheidung der Staatlichen Flüchtlingsagentur beim Ministerrat;
- Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen;
Folgende Personen sind von der Vorlage einer Versicherungspolice befreit:
- Familien- oder Haushaltsmitglieder von Bürgern der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweizerischen Eidgenossenschaft;
- Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen;
- Seeleute, die die Kriterien des Übereinkommens Nr. 108 der Internationalen Arbeitsorganisation erfüllen, wenn sie Anträge auf ein Kurzaufenthaltsvisum zum Zweck der Durchreise stellen;
- Personen, die aufgrund ihres sozialen oder dienstlichen Status als versichert gelten oder in unvorhergesehenen Fällen Kosten decken können.
Folgende Personen sind von der Gebühr für die Visumbeantragung befreit Bearbeitung:
- Ausländische Staatsbürger, die zum Zeitpunkt der Visumbeantragung jünger als 6 Jahre sind;
- Familienangehörige bulgarischer und EU-Bürger.
Visumantragszentren (Outsourcing-Zentren)
Um Visumantragstellern die Arbeit zu erleichtern und einen besseren und schnelleren Service zu bieten, hat das bulgarische Konsulat schrittweise damit begonnen, Visumanträge über die sogenannten Visumantragszentren (Outsourcing-Zentren) entgegenzunehmen, die von der auf Visadienstleistungen spezialisierten VFC Global Company betrieben werden. Derzeit können Visumanträge auf diese Weise in den Visumantragszentren in den folgenden Ländern und Städten eingereicht werden:
Hier ist die Liste der Städte, sortiert nach den jeweiligen Ländern:
Russland
- Moskau
- Sankt Petersburg
- Jekaterinburg
- Nowosibirsk
- Kasan
- Samara
- Nijni Nowgorod
- Krasnodar
- Krasnojarsk
- Rostow am Don
- Wladiwostok
- Chabarowsk
- Irkutsk
- Ufa
- Sotschi
- Kaliningrad
Ukraine
- Kiew
- Odessa
- Lemberg
- Luzk
- Iwano-Frankowsk
- Donezk
- Charkow
- Simferopol
Vereinigte Arabische Emirate
- Dubai
- Abu Dhabi
Katar
- Doha
Oman
- Masqat
Bahrain
- Manama
Saudi-Arabien
- Riad
- Dschidda
Türkei
- Ankara
- Istanbul
- Edirne
- Bursa
- Gaziantep
- Adana
- Izmir
Kasachstan
- Astana
- Almaty
Umfassende Informationen zu den Standorten der Visumantragszentren sowie zu den Verfahren und Voraussetzungen für die Antragstellung erhalten Sie telefonisch oder auf der Website der jeweiligen bulgarischen Auslandsvertretungen.
